Vergleich: Standardtarif der Private Krankenversicherung (PKV) 4/2024

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Das wichtigste in Kürze:

Mit dem Standardtarif in der PKV steigende Prämien ausbremsen: Mit zunehmendem Alter können die monatlichen Beiträge zur Privaten Krankenversicherung deutlich ansteigen. Wird die Belastung zu hoch, etwa nach dem Eintritt ins Rentenalter, haben Versicherte die Möglichkeit, den Leistungsumfang ihrer Versicherung einzuschränken und damit die Kosten zu reduzieren. Dafür hat der Gesetzgeber den Basistarif eingeführt. Älteren Versicherten steht noch der davon etwas abweichende Standardtarif zur Auswahl.

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Vergleich: Standardtarif in der PKV?
  2. Ratgeber: Ist der Standardtarif die ideale Lösung?
  3. PKV-Beitrag: Was kostet der Standardtarif in der PKV?

Lesedauer: 3 Minuten
Autor: Thomas, Wirtschaftsjournalist

Vergleich: Was ist der Standardtarif in der PKV?

Grundsätzlich besteht in der PKV immer das Recht in einen preiswerteren Tarif zu wechseln. Dabei gilt allerdings die Regel, das bereits vereinbarte Risikozuschläge erhalten bleiben und für etwaige Mehrleistungen eine neue Gesundheitsprüfung verlangt werden kann. Weil diese zu neuen Risikozuschlägen führen kann, muss der Tarifwechsel immer sorgfältig abgewogen werden. Als preiswerte Basis mit Leistungen ähnlich denen in der gesetzlichen Krankenversicherung bieten die Versicherer den Standardtarif PKV an.

Dieser steht allerdings nur noch Versicherten offen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 mindestens zehn Jahre in der privaten Krankenversicherung versichert waren. Zusätzlich müssen sie entweder mindestens 65 Jahre alt sein oder sie sind mindestens 55 Jahre alt und ihr Einkommen liegt unter der sogenannten besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze. Für Studenten ist der Standardtarif daher nicht geeignet. Darüber hinaus können Rentner, deren Einkommen unter der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, einen Zugang zum Standardtarif erhalten.

Aber es gibt noch eine weitere Besonderheit. Versicherte, die bereits vor 2009 Mitglied einer privaten Krankenversicherung waren, haben einen geschlechterspezifischen Tarif auch Bisex-Tarif genannt, in dem für Männer und Frauen unterschiedliche Prämien gelten. Diese Tarife gibt es heute nicht mehr, sondern PKV-Unternehmen bieten ausschließlich Unisex-Tarife an. Um nun unkompliziert in den Standardtarif zu wechseln, ist noch der alte Bisex-Tarif nötig, ansonsten ist nur der Wechsel in den Basistarif möglich.

Ratgeber: Ist der Standardtarif die ideale Lösung?

Der Standardtarif ist bei allen Anbietern mit den gleichen Leistungen ausgestattet. Die orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, liegen in einzelnen Bereichen aber sogar darunter, beispielsweise bei der Erstattung von Arzneimittel-Ausgaben, die nur zu 80 Prozent erstattet werden. Erst wenn der Selbstbehalt von 306 Euro überschritten wird, werden auch diese Kosten zu 100 Prozent von der PKV übernommen.

Durch die Orientierung an der GKV kann im Einzelfall die Auswahl des Arztes eingeschränkt sein. Zwar besteht auch im Standardtarif eine freie Arztwahl und der Versicherte ist grundsätzlich auch Privatpatient, allerdings können Ärzte nur verminderte Gebührensätze abrechnen. Das ist das 1,8-Fache bei ärztlicher Behandlung und das 2-Fache bei zahnärztlicher Behandlung. Der behandelnde Arzt sollte auf jeden Fall auf den Standardtarif hingewiesen werden, damit es bei der späteren Abrechnung keine bösen Überraschungen gibt.

Außerdem ist es wichtig, zu wissen, dass der Standardtarif nicht durch eine private Zusatzversicherung ergänzt werden kann, so wie es gesetzlich Versicherte machen können. Lediglich eine Krankentagegeldversicherung können Versicherte im Standardtarif zusätzlich abschließen, auch bei einem anderen Anbieter. Mit einem Online-Vergleich lässt sich schnell ein geeignetes Angebot finden.

PKV-Beitrag: Was kostet der Standardtarif in der PKV?

Wie hoch die genaue Prämie für den Standardtarif in der PKV ausfällt, lässt sich nur individuell berechnen. Grundsätzlich ist die Prämie auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt, zuzüglich des Selbstbehalts für Arznei- und medizinische Hilfsmittel. Allerdings hat der Standardtarif zwei entscheidende Vorteile gegenüber dem Basistarif. So werden die kompletten Altersrückstellungen auf den neuen Tarif angerechnet. Gerade für Versicherte im Rentenalter reduzieren sich die Beiträge dadurch spürbar und liegen oft unterhalb der Höchstgrenze.

Für Ehepaare, die beide privat krankenversichert sind, bietet sich ein weiterer Vorteil. Liegt ihr Gesamteinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, sind ihre Versicherungsbeiträge im Standardtarif auf 150 Prozent des Höchstbetrags begrenzt. Deshalb ist der Standardtarif für Ehepaare meist die preiswerteste und beste Lösung. Rentner haben zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Standardtarif zu beantragen und können damit ihre monatlichen Belastungen weiter senken.

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