Beim Vergleich von Ratenkrediten ist der effektive Jahreszins ein entscheidendes Kriterium. Aber welche Bedeutung hat dieser genau und wie verbindlich ist seine Berechnung? Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Kosten in diesem Zinssatz enthalten sind. Wir fassen für Sie die wichtigsten Informationen zusammen und erläutern, warum der effektive Jahreszins eine so gute Vergleichsgrundlage für Ratenkredite und ähnliche Finanzprodukte bietet.
Ratenkredit effektiver Jahreszins: Was der Zinssatz bedeutet
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Banken sind gemäß § 491 BGB verpflichtet, in Kreditverträgen einen Effektivzins auszuweisen. § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, was
alles in diesem Zinssatz enthalten sein muss. Demnach müssen im Effektivzins alle Zinsen sowie alle sonstigen Kosten inklusive etwaiger
Vermittlungskosten enthalten und als jährlicher Prozentsatz des Nettodarlehensbetrages ausgedrückt werden. Zu den sonstigen Kosten zählen z. B.
Kontoführungsgebühren, wenn die Bank die Einrichtung eines Kontos zur Voraussetzung für die Kreditvergabe macht.
Nicht im Effektivzins enthalten sind dagegen Kosten für Versicherungen und andere Zusatzleistungen, die keine Voraussetzung für die Kreditvergabe
darstellen. Das betrifft z. B. Restkreditversicherungen. Nicht abschließend geklärt ist, ob Kosten für die Nutzung des Postident Verfahrens in den
Zins eingerechnet werden müssen, wenn eine andere kostenlose Möglichkeit zur Identitätsfeststellung angeboten wird. Nicht enthalten sind zudem
Kosten, die nur bei einer nicht planmäßigen Rückzahlung anfallen – z. B. Mahnkosten oder Vorfälligkeitsentschädigungen.
Typisch für den deutschen Markt ist, dass bei einem Ratenkredit effektiver Jahreszins und Nominalzins parallel angegeben werden. Der Effektivzins
liegt dabei immer über dem Nominalzins. Das gilt auch, wenn außer den Zinsen keine weiteren Kosten anfallen: Dann muss der Effektivzins die
Zinseszinsen enthalten, die auf den Nominalzins anfallen.
Wovon hängt die Höhe des Zinssatzes ab?
§ 6 PAngV regelt mit einer detaillierten Formel, wie für einen Ratenkredit effektiver Jahreszins, Tilgungsrate und Gesamtkosten zu berechnen sind.
Dass der Gesetzgeber dies so streng regelt, hat einen Grund: Nur wenn alle Banken dieselbe Berechnungsmethode einsetzen, können Verbraucher
Zinssätze leicht miteinander vergleichen. Mit anderen Berechnungsmethoden könnten die ausgewiesenen Zinssätze deutlich von den heute in Deutschland
üblichen Effektivzinssätzen abweichen.
Der Effektivzins ist das wichtigste Kriterium beim Vergleich von Ratenkrediten. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach mehreren Faktoren. Zum
einen können Banken höhere oder niedrigere Preise (Zinssätze) verlangen, wie Anbieter von anderen Produkten auch. Entscheidend für die Höhe des
Zinssatzes sind jedoch die Darlehenslaufzeit und die Bonität des Kreditnehmers. Je länger die Laufzeit und je schwächer die Bonität, desto höher die
Finanzierungskosten.
Einige Banken legen einen einzigen Zinssatz fest und vergeben Kredite, wenn Antragsteller die für diesen Zinssatz benötigte Bonität aufweisen –
ansonsten gibt es eine Absage. Andere Banken staffeln ihre Zinssätze abhängig von der individuellen Bonität. Hier erfahren Sie erst im
Antragsprozess, welche Konditionen für Sie gelten. Zur Orientierung müssen Banken laut § 6a PAngV allerdings ein repräsentatives Beispiel für den
Effektivzins angeben. Diese soll so gewählt sein, dass zwei Drittel der Kreditnehmer diesen oder einen günstigeren Zinssatz auch tatsächlich
erhalten.
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Fazit: Der effektive Jahreszins ist die Maßzahl für Kreditkosten
Der effektive Jahreszins ist eine durch § 6 PAngV im Detail geregelte und vollständig standardisierte Berechnungsmethode für Zinssätze. Der Effektivzins muss alle Zinsen und sonstigen Kosten eines Kredits enthalten und als jährlicher Prozentsatz vom Nettodarlehensbetrag angegeben werden. Enthalten sind z. B. auch Vermittlungskosten, Zinseszinsen und Kontoführungsgebühren. Nicht enthalten sind dagegen die Prämien einer eventuellen Restkreditversicherung, da der Abschluss der Police nicht Bedingung für die Kreditvergabe ist. Aufgrund der standardisierten Berechnungsmethode ist der Effektivzins das wichtigste Kriterium für qualifizierte Kreditvergleiche, wie sie z. B. auf 5.de zu finden sind.
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FAQ: Fragen und Antworten zum effektiven Jahreszins
Was ist der effektive Jahreszins bei einem Kredit?
Der effektive Jahreszins, oft als "Jahresprozentsatz" oder "APR" bezeichnet, ist die Gesamtkostenquote eines Kredits, einschließlich aller Zinsen und Gebühren, die im Laufe eines Jahres anfallen. Er wird in Prozent ausgedrückt und ermöglicht es Kreditnehmern, verschiedene Kreditangebote zu vergleichen, da er alle Kosten in einer einzigen Zahl zusammenfasst.
Warum ist der effektive Jahreszins wichtig?
Der effektive Jahreszins ist wichtig, weil er Kreditnehmern hilft, die tatsächlichen Kosten eines Kredits zu verstehen. Er berücksichtigt nicht nur den nominalen Zinssatz, sondern auch alle zusätzlichen Gebühren und Kosten. Dadurch können Verbraucher Kreditangebote besser vergleichen und diejenigen mit den niedrigsten Gesamtkosten auswählen.
Wie wird der effektive Jahreszins berechnet?
Der effektive Jahreszins wird anhand einer standardisierten Formel berechnet, die alle Kreditkosten berücksichtigt. Diese Kosten umfassen Zinsen, Bearbeitungsgebühren und andere Ausgaben. Der genaue Berechnungsweg kann von Land zu Land variieren, aber der effektive Jahreszins soll die Kreditkosten auf einen jährlichen Prozentsatz reduzieren, um den Vergleich von Kreditangeboten zu erleichtern.
Quellenangaben:
- Vergleich Kredite | Stiftung Warentest:
https://www.test.de/Kredite-Die-besten-Darlehen-fuer-Sie-1131971-0/ - Kredite | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/KrediteImmobilien/Kredite/kredite_node.html - Kredite und Darlehen | Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/kredite-und-darlehen-auch-beim-geldleihen-laesst-sich-sparen-10409 - Ratenkredit | Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ratenkredit