Ratenkredite für Arbeitslose, auch Arbeitslosenkredite genannt, sind ein viel diskutiertes Thema. Grund dafür ist die wirtschaftliche Situation Arbeitsloser, die nicht über ein festes Einkommen verfügen. Zwar erhalten sie im Idealfall eine regelmäßige finanzielle Unterstützung vom Staat, allerdings reicht diese nicht oder nur unter massiven Einschränkungen zur Deckung der Lebenshaltungskosten aus. Unter solchen Bedingungen lehnen die meisten Kreditinstitute eine Kreditvergabe ab. Dabei wird auch nicht berücksichtigt, wofür der Beantragende das Geld aus dem Kredit verwenden möchte.

Ausnahmen von der Regel
Tatsächlich gibt es aber auch Kreditinstitute, die Ratenkredite für Arbeitslose vergeben. Arbeitslose dürfen jedoch keinen negativen Schufa-Eintrag aufweisen. Außerdem sollten sie über Sicherheiten verfügen, die sie dem zuständigen Kreditinstitut anbieten können. Hierunter fallen, wenn vorhanden, Immobilienwerte und Fahrzeuge. Alternativ können auch eigene, noch offene Forderungen an die Bank abgetreten werden.
Der Einsatz eines Bürgen
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Bei Ratenkrediten für Arbeitslose fordern Banken häufig den Einsatz eines Bürgen, der für eventuell auftretende Zahlungsausfälle aufkommt. Wird der
Einsatz eines Bürgen in Betracht gezogen, sollte geprüft werden, ob dieser auch als alleiniger Kreditnehmer auftreten kann. Kreditnehmer mit dem
Merkmal Arbeitslosigkeit erhalten Kredite nämlich meist nur zu besonders hohen Zinssätzen.