Im Leben vieler junger Menschen stellt der Ausbildungsvertrag einen großen Schritt in Richtung eines neuen, unabhängigen Lebensabschnittes dar. Damit einher gehen zumeist die erste eigene Wohnung und die entsprechenden finanziellen Verpflichtungen, die der Auszubildende von nun an mit dem eigenen Ausbildungsgehalt bewältigen soll. Leider reicht das Ausbildungsgehalt nicht immer aus, um alle nötigen Anschaffungen für diesen neuen Lebensabschnitt zu tätigen. In den Fällen, in denen auch die Eltern nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, lohnt es sich, nach einem passenden Kreditangebot Ausschau zu halten.
Die Skepsis der Kreditinstitute gegenüber Ratenkrediten für Auszubildende
Foto: LDprod / Fotolia
Bis heute gibt es nur wenige Kreditgeber, die Ratenkredite für Auszubildende vergeben. Grund dafür ist die finanzielle Situation der Auszubildenden,
deren Gehalt noch nicht annähernd mit dem eines Festangestellten zu vergleichen ist. In den Augen vieler Kreditinstitute erhöht sich damit das
Risiko, dass Auszubildende in Zahlungsverzug geraten und die Banken auf ihre Forderungen sitzen bleiben. Hinzu kommt, dass es sich bei
Ausbildungsverträgen um befristete Verträge handelt. Wer jedoch einen Kredit beantragen will, muss einen festen Arbeitsplatz mit einem konstanten
Einkommen vorweisen können.
Ratenkredite für Auszubildende gibt es bei Filial- und Direktbanken. Während der Verbraucher bei der Filialbank das Gespräch mit dem zuständigen Bankberater suchen kann, bieten Direktbanken keine direkten Beratungsgespräche an. Stattdessen kann der Verbraucher hier auf Online-Kreditvergleichsportale mit den entsprechenden Kreditrechnern zurückgreifen. Diese stellen verschiedene Kreditangebote mitsamt ihrer Konditionen übersichtlich dar.
Voraussetzungen von Ratenkrediten für Auszubildende
Wer einen Ratenkredit für Auszubildende abschließen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Eines der wichtigsten Kriterien ist die Volljährigkeit. Ein Ratenkredit für Auszubildende kann dementsprechend nur abgeschlossen werden, wenn der Beantragende mindestens 18 Jahre alt ist. Des Weiteren können Kreditinstitute Bürgen verlangen, die bei eventuell auftretenden Zahlungsausfällen zur Verantwortung gezogen werden