Der Ratenkredit ist eine vertraglich geregelte Verpflichtung des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber. Der zum Ratenkredit gehörende Ratenkreditvertrag regelt die Vergabe der Kreditsumme. Deren Rückführung erfolgt in Form von monatlichen Raten. Diese setzen sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen und werden über eine bestimmte Laufzeit von dem Kreditnehmer beglichen. Der Zinssatz eines Ratenkreditvertrages richtet sich nach dem aktuellen Marktniveau, wobei der Effektivzinssatz von dem Nominalzinssatz zu unterscheiden ist. Der Effektivzinssatz berücksichtigt auch die bei der Kreditaufnahme anfallenden zusätzlichen Kosten, welche der Nominalzinssatz außer Acht lässt.

Restschuldversicherung zur Absicherung der Kreditschuld

Ratenkredit mit Restschuldversicherung Foto: LDprod / Depositphotos Nicht selten vergeben Kreditinstitute einen Ratenkredite mit Restschuldversicherung, wobei die Restschuldversicherung der Minimierung von Risiken durch Zahlungsausfälle dient. Sie kann sowohl die Absicherung einzelner Komponenten, als auch der gesamten Schuld umfassen. Die Restschuldversicherung wird einzeln oder im Paket mit dem jeweiligen Ratenkredit abgeschlossen. Besonders häufig zu finden ist sie bei der Vergabe von Ratenkrediten an Rentner. Hier sichert sie das konkrete Risiko von Zahlungsausfällen durch den Tod oder die Erkrankung des Kreditnehmers ab.

Vorsicht walten lassen

Ratenkredite mit Restschuldversicherung sollten nicht voreilig abgeschlossen werden, denn gerade hinter der Restschuldversicherung verbergen sich häufig zusätzliche Kosten für den Verbraucher. Grundsätzlich gilt: Bei Abschluss einer Restschuldversicherung zahlt der Kreditnehmer einen Einmalbetrag, der, aufgeschlagen auf die Kreditsumme, zu einer höheren Zinslast führt. Dieser Einmalbetrag steht im günstigsten Fall nicht in einem unverhältnismäßig hohen Verhältnis zur Kreditsumme, darf also dementsprechend eine Summe von 10% des eigentlichen Kredites nicht übersteigen. Ein Vergleich hier auf 5.de kann Ihnen dabei helfen den für Ihre Zwecke besten Ratenkredit zu finden.

Die Versicherungsbedingungen berücksichtigen

Die Versicherungsbedingungen sollte der Verbraucher besonders bei Abschluss eines günstigen Ratenkredit mit Restschuldversicherung beachten. Zu den Bestandteilen der AGBs gehören nämlich die Obliegenheiten, die der Verbraucher vor und nach Abschluss der Versicherung einzuhalten hat und deren Verletzung zu einem Ausschluss der Leistungspflicht führen kann. In den AGBs verweisen Anbieter zudem auf etwaige Karenzzeiten, die die Versicherungen erst nach einigen Monaten greifen lassen. Ratenkredite mit Restschuldversicherung liegen also vor allem im Interesse des Kreditgebers, der sich so gegen Kreditrisiken absichert. Mit der nötigen Umsicht kann der Kreditnehmer jedoch einer zu hohen finanziellen Belastung durch die Restschuldversicherung entgegenwirken.

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