Ratenkredit Absicherung

Mit einer Restschuldversicherung kann der Zahlungsausfall abgesichert werden. Gerade bei größeren Kreditsummen ist die Absicherung von Angehörigen zu prüfen.

Können Ratenkredite wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod nicht zurückgezahlt werden, drohen Schäden an der Bonität und Lasten für die Angehörigen. Restkreditversicherungen versprechen, die Kreditraten in diesen Fällen zu zahlen. Wann lohnt sich diese Ratenkredit Absicherung? Wie steht es um das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen? Alles Wichtige dazu erfahren Sie hier!

Ratenkredit Absicherung: Angehörige richtig schützen

Ratenkredit absicherung Foto: LDprod / Depositphotos Laut der Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2012 ist Arbeitslosigkeit mit einem Anteil von 25,6 % der Hauptauslöser für Überschuldung. 12,7 % der Fälle sind demnach auf Krankheit oder Unfall zurückzuführen. Es liegt auf der Hand: Fällt das Einkommen weg, kann der Kredit nicht mehr bedient werden. Dann drohen schwerste Schäden an der Bonität bis hin zur Insolvenz. Im Todesfall müssen die Angehörigen im schlimmsten Fall den Kredit ablösen. Eine Restkreditversicherung dient dazu, diese Risiken zu reduzieren.

Je nach gewähltem Leistungspaket versichern die Policen gegen die Risiken „unverschuldete Arbeitslosigkeit“, „Arbeitsunfähigkeit“ und den Todesfall, einzelne Anbieter ermöglichen auch einen Schutz gegen Scheidung. Tritt eines der versicherten Risiken ein, zahlt die Versicherung die laufenden Kreditraten weiter bzw. löst den gesamten offenen Saldo im Todesfall ab. Die Prämien einer Restkreditversicherung werden meistens als Einmalbeitrag mitfinanziert und sind dann in der monatlichen Kreditrate enthalten. In den Effektivzins rechnen Banken die Prämien allerdings nicht ein, weil es sich um zwei separate Verträge handelt. Der Abschluss einer Ratenkredit Absicherung darf deshalb nie Einfluss auf die Kreditentscheidung haben.

Wissenswertes über Restkreditversicherungen

Die Beiträge können, vor allem wenn ein Schutz gegen Arbeitslosigkeit abgeschlossen wird, verhältnismäßig hoch ausfallen und die eigentlichen Finanzierungskosten übersteigen. Sie sollten deshalb gut überlegen, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz tatsächlich benötigt wird. Geht es Ihnen allein um die Absicherung von Hinterbliebenen, kann eine einfache Risikolebensversicherung die günstigere Variante der Ratenkredit Absicherung darstellen.

Der Markt für Restkreditversicherungen ist auf relativ wenige Anbieter aufgeteilt: Neben Cardif (BNP Paribas) und Credit Life spielen vor allem gruppenzugehörige Versicherer wie TARGO und R+V eine Rolle. Die Versicherungen werden ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen. Es gibt allerdings Leistungsausschlüsse und Karenzzeiten. So wird die Police Ihre Kreditrate i.d.R. nicht übernehmen, wenn eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung in den zwölf Monaten vor Abschluss des Vertrages bereits bekannt war. Im Krankheitsfall gilt generell eine sechswöchige Karenzzeit. Leistungen bei Arbeitslosigkeit sind auf die Bezugsdauer des ALG I begrenzt.

Die meisten Verträge sind als Gruppenversicherungen konzipiert, d.h. Sie sind Versicherte Person und nicht Versicherungsnehmer. Sie können Restkreditversicherungen kündigen. In diesem Fall erhalten Sie den anteilig zu viel gezahlten Teil des Einmalbeitrages zurück. Die Rückerstattung wird allerdings um eine Stornogebühr gekürzt, die z. B. 10 % betragen kann.

Absicherung Ratenkredit: Die eigene Zahlungsfähigkeit versichern

Restkreditversicherungen zahlen die laufenden Kreditraten weiter, wenn Sie es aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder im Todesfall nicht mehr können. Dadurch werden Sie vor schweren Schäden an Ihrer Bonität geschützt. Zugleich entlastet die Police im Todesfall Ihre Angehörigen. Die Versicherungsprämie wird als Einmalbeitrag erhoben und zusätzlich zum eigentlichen Kreditbetrag mitfinanziert. Dadurch fallen die monatlichen Raten etwas höher aus – lassen Sie sich die Monatsraten beim Kreditvergleich auf 5.de einfach mit Versicherungsprämie anzeigen. Sie sind nicht zwingend bis zum Ende der Kreditlaufzeit an die Police gebunden: Üben Sie ihr zumeist monatliches Kündigungsrecht aus, erhalten Sie den Einmalbeitrag bei Rückzahlung anteilig erstattet.

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