Ratenkredit Rückzahlung berechnen

Sie möchten einen bestehenden Ratenkredit durch Rückzahlung ablösen? Durch eine vorzeitige Kreditrückzahlung schaffen Sie sich finanzielle Freiheit. Durch den Ratenkreditrechner finden Sie eine günstige Tilgung.

Wer einen Ratenkredit aufnimmt, legt gemeinsam mit dem Kreditgeber die vertraglichen Bedingungen und Konditionen zur Aufnahme des Kredites fest. Die wesentlichen Vertragsbestandteile, sowie der schriftliche Formzwang werden dabei vom Gesetzgeber vorgegeben. Teil der obligatorischen Vertragsinhalte sind der Nettokreditbetrag, der Gesamtbetrag der zu entrichtenden Kreditraten (inklusive der Tilgung, der Zinsen und der sonstigen Kosten), der effektive und der nominale Zinssatz, die Kosten der Restschuldversicherung zur Absicherung der Restschuld, sowie die genaue Bezeichnung der zu bestellenden Sicherheiten. Ebenfalls gefordert wird die Art und Weise der Ratenkredit Rückzahlung.

Die Rückzahlung des Kredites

Ratenkredit Rückzahlung Foto: LDprod / Depositphotos Nach erfolgter Auszahlung der Kreditsumme beginnt der Kreditnehmer zeitnah mit der Rückführung des gewährten Geldbetrages. Eine Ratenkredit Rückzahlung zeichnet sich dabei durch fixe Raten aus, die in regelmäßigen Zeitabständen über die Dauer der vereinbarten Kreditlaufzeit beglichen werden. Die Raten sind in der Regel monatlich fällig, können aber mit der Zustimmung beider Vertragsparteien auch für andere zeitliche Abstände vereinbart werden.

Die Unterscheidung von Zins- und Tilgungsanteil

Die Raten zur Ratenkredit Rückzahlung setzen sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Bei dem Zinsanteil handelt es sich um die monatlich anfallenden Zinsen, die durch die Aufnahme des Kredites entstehen. Im Gegensatz dazu wird durch die Zahlung des Tilgungsanteils der eigentliche Kreditbetrag beglichen. Mit der regelmäßigen Rückführung der Raten reduziert sich der Kreditbetrag regelmäßig, sodass am Ende der Kreditlaufzeit die vollständige Geldsumme beglichen ist. Gerät ein Kreditnehmer mit der Zahlung der Raten in Verzug, können zusätzliche Kosten in Form von Verzugszinsen entstehen.

Die vorzeitige Ablösung

Mit den gesetzlichen Reformen im Jahre 2010 wurde die vorzeitige Ablösung von Ratenkrediten für den Verbraucher vereinfacht. Sollte der Kreditnehmer die Ratenkredit Rückzahlung vorzeitig durch die Zahlung der Restsumme beenden wollen, kann das zuständige Kreditinstitut nun nur noch eine begrenzte Gebühr von maximal 1 % des noch offenen Betrages in Rechnung stellen. Es dürfen lediglich 0,5 % verlangt werden, wenn die Restlaufzeit der Ratenkredit Rückzahlung weniger als 12 Monate beträgt.

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