Vergleich: Basistarif PKV Rechner 3/2024

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Das wichtigste in Kürze:

Der Basistarif der PKV ist der Helfer in der Not: Seit dem 1. Januar 2009 gibt es in der Privaten Krankenversicherung den Basistarif, den alle Versicherer anbieten müssen. Dieser bildet gemeinsam mit dem Standardtarif der PKV das soziale Sicherungsnetz in der privaten Krankenversicherung und soll die Versicherten vor zu hohen Beiträgen oder gesundheitsbedingten Ausschlüssen schützen.

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Vergleich: Was ist der Basistarif der PKV?
  2. Ratgeber: Was gibt es beim Wechsel in den Basistarif zu beachten?
  3. PKV-Beitrag: Wie hoch sind die Kosten für den Basistarif in der PKV?

Lesedauer: 3 Minuten
Autor: Thomas, Wirtschaftsjournalist

Vergleich: Was ist der Basistarif der PKV?

Der Basistarif bildet eine Ausnahme unter den PKV-Tarifen, weil er die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nachbilden muss. Die Leistungen werden also nicht dauerhaft garantiert, wie sonst in der privaten Krankenversicherung üblich, sondern sie entwickeln sich immer analog zum gesetzlichen Leistungskatalog.

Es gibt noch eine weitere Besonderheit im Basistarif, denn er steht den Versicherten ohne Vorbedingungen jederzeit offen, wenn sie die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, sie haben sich erst nach dem 1. Januar 2009 erstmalig privat krankenversichert, oder wenn sie schon länger der PKV angehören, müssen sie mindestens 55 Jahre alt sein oder bereits im Ruhestand. Tatsächlich ist für diese Gruppe der Standardtarif oftmals die preiswertere Lösung – der Vergleich lohnt sich. Darüber hinaus steht der Basistarif allen Personen offen, die nicht unter die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen oder keinen anderen Versicherungsschutz haben.

Werden dieser Voraussetzungen erfüllt, dann besteht für die PKV beim Basistarif ein sogenannter Kontrahierungszwang. Sie müssen den Versicherten auf jeden Fall aufnehmen, ungeachtet möglicher Vorerkrankungen. Damit wird beim Basistarif ein wichtiges Prinzip der privaten Krankenversicherung ausgehebelt. Allerdings kann das Versicherungsunternehmen auf wahrheitsgemäße Gesundheitsangaben und eventuell auch eine ärztliche Untersuchung bestehen, auch wenn diese keine Auswirkung auf die Prämie hat.

Ratgeber: Was gibt es beim PKV-Wechsel in den Basistarif zu beachten?

Durch die vereinheitlichten Leistungen ist der Basistarif unkompliziert und bietet wenig Spielraum für Anpassungen. Dennoch gibt es ein paar Aspekte, die Versicherte auf jeden Fall beachten sollten. Für jeden Vertrag, der seit dem Jahr 2000 bei einer privaten Krankenversicherung besteht, müssen Altersrückstellungen gebildet werden, um die Prämien im Alter möglichst niedrig zu halten. Dafür bezahlen die Versicherten jeden Monat einen zehnprozentigen Zuschlag. Problematisch wird dies allerdings bei einem Tarif- oder Versicherungswechsel.

Für Versicherte, die seit 2009 in der PKV versichert sind, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, einen großen Teil der Altersrückstellungen mitzunehmen, wenn sie Anbieter wechseln. Dabei wird immer genau der Teil der Altersrückstellungen übertragen, der dem angesparten Umfang des Basistarifs entspricht. Für ältere Bestandskunden, beispielsweise für Versicherte, die als Rentner in den Basistarif der PKV wechseln wollen, besteht diese Möglichkeit nicht. Der Tarifwechsel beim gleichen Anbieter führt indes nicht zu einem Verlust der Rückstellungen. Unter welchen Umständen sich der Wechsel lohnt, lässt sich immer nur im Einzelfall errechnen. Dabei kann auch der Vollkostentarif bei einem anderen Anbieter günstiger sein als der Wechsel in den Basistarif beim bestehenden Anbieter.

Weil bei einem Wechsel in den Basistarif nur noch Leistungen analog der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können, sollten Versicherte bei einem Arztbesuch darauf hinweisen. Werden für die ärztliche Leistung höhere Gebührensätze abgerechnet, werden diese nicht im Rahmen des Basistarifs abgerechnet. Der Versicherte muss dann die Kosten selbst tragen.

PKV-Beitrag: Wie hoch sind die Kosten für den Basistarif in der PKV?

Auch wenn der Basistarif zu den sogenannten Sozialtarifen der privaten Krankenversicherung zählt, so ist er nicht immer die beste und preiswerteste Lösung. Die Höhe des Tarifs entspricht dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser wird durch die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, die jährlich angepasst wird. Allerdings muss immer berücksichtigt werden, dass im Basistarif keine Mitversicherung von Familienmitgliedern möglich ist. Es muss also für jedes Familienmitglied ein eigener Tarif abgeschlossen werden.

Für Versicherte, vor allem auch Rentner, die diesen Beitrag nicht bezahlen können, besteht die Möglichkeit, den Beitrag zu halbieren. Dafür muss der Versicherte gegenüber der PKV seine Hilfsbedürftigkeit nachweisen. Reicht die Reduzierung immer noch nicht aus, kann ein Anspruch auf Kostenübernahme im Rahmen der Grundsicherung bestehen.

Eventuell kann der Beitrag noch mit einer Selbstbeteiligung weiter reduziert werden. Dafür bieten die Versicherer die Stufen 300, 600, 900 und 1.200 Euro an. Mit einem Basistarif-Rechner lässt sich feststellen, ob die Selbstbeteiligung zu einer Reduzierung des PKV-Beitrags führt und wie hoch diese ausfällt.

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